§ 123 GBG; § 26 LiegTeilG; § 32 LiegTeilG
Die Entscheidung bestimmt, dass die zwischenzeitliche Veräußerung einer Liegenschaft deren Löschung aufgrund einer irrtümlichen Sprungklammernauflösung des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes entgegensteht.
OGH 25.02.2003, 5 Ob 299/02k