§ 53 Abs 1 GBG; § 29 GBG; § 93 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der Vorgangsweise des Gerichts bei der Eintragung eines Simultanpfandrechts, für das mehrere Rangordnungsanmerkungen bestehen.
OGH 29.04.2003, 5 Ob 80/03f
§ 53 Abs 1 GBG; § 29 GBG; § 93 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der Vorgangsweise des Gerichts bei der Eintragung eines Simultanpfandrechts, für das mehrere Rangordnungsanmerkungen bestehen.
OGH 29.04.2003, 5 Ob 80/03f