§§ 81ff EheG
Die Entscheidung bestimmt, dass Pensionsabfindungen nicht als eheliche Ersparnis anzusehen sind, da dies mit dem Unterhaltsrecht im Widerspruch stehen würde.
OGH 29.04.2003, 1 Ob 53/02d
§§ 81ff EheG
Die Entscheidung bestimmt, dass Pensionsabfindungen nicht als eheliche Ersparnis anzusehen sind, da dies mit dem Unterhaltsrecht im Widerspruch stehen würde.
OGH 29.04.2003, 1 Ob 53/02d