§ 1220 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass mit Beendigung der Ehe der Anspruch auf Heiratsgut gegenüber den Eltern entfällt.
OGH 29.04.2003, 1 Ob 61/03g
§ 1220 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass mit Beendigung der Ehe der Anspruch auf Heiratsgut gegenüber den Eltern entfällt.
OGH 29.04.2003, 1 Ob 61/03g