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§ 1220 ABGB - Kein Anspruch auf Heiratsgut nach Scheidung der Ehe

ZivilrechtNZ 2004/4NZ 2004, 26 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 1220 ABGB

Die Entscheidung bestimmt, dass mit Beendigung der Ehe der Anspruch auf Heiratsgut gegenüber den Eltern entfällt.

OGH 29.04.2003, 1 Ob 61/03g

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