Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass ergänzende Erhebungen nach der Todfallsaufnahme, für die ordentliche Vorbereitung der Überlassung an Zahlungs statt, nicht zu einem Entfall der Gebühr nach § 14 GKTG führen.
LG Korneuburg 14.11.2002, 25 R 223/02z