Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Konkurses der Hauptschuldnerin auf die Haftung der übrigen Gesellschaften nach § 15 Abs 1 SpaltG, speziell auf die Einzelverfolgungsansprüche der Gläubiger, und zieht Parallelen zu der Erwerberhaftung nach § 1409 ABGB.
Rechtsgrundlagen: § 15 SpaltG; § 1409 ABGB; §§ 27ff KO; AktG; § 171 HGB