§ 22 GBG; § 37 GBG; § 57 Abs 1 GBG
Die Entscheidung bestimmt die Zulässigkeit der Löschung von Zwischeneintragungen durch den Erwerber der Liegenschaft, auch wenn keine ausdrückliche Anmerkung der Rechtfertigung der Vormerkung vorliegt.
OGH 15.10.2002, 5 Ob 158/02z