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§§ 277 ff HGB; § 283 HGB - kein weiteres Zwangsstrafenverfahren für dasselbe Fehlverhalten der Geschäftsführer

ZivilrechtNZ 2002/64NZ 2002, 152 - 154 Heft 5 v. 1.5.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass das Firmenbuchgericht eine weitere Zwangsstrafe zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht nur auf Grundlage der ursprünglichen Strafdrohung androhen kann.

OLG Wien 22.01.2001, 28 R 123/00i

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