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§ 26 GmbHG - Anmeldung eines Gesellschafterwechsels

ZivilrechtNZ 2002/51NZ 2002, 120 Heft 4 v. 1.4.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Pflicht zur Anmeldung des Übergangs von Geschäftsanteilen, und mit den damit verbundenen Zwangsstrafen.

OLG Wien 31.10.2000, 28 R 96/00w

Rechtsgrundlagen: § 26 GmbHG

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