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§§ 277 ff HGB; § 283 HGB - Pflicht des Masseverwalters zur Offenlegung nach Konkurseröffnung

ZivilrechtNZ 2002/52NZ 2002, 120 - 122 Heft 4 v. 1.4.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht des Masseverwalters nach Konkurseröffnung.

OLG Wien 28.06.2001, 28 R 58/01g

Rechtsgrundlagen: §§ 277 ff HGB; § 283 HGB

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