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§§ 81 ff EheG; § 235 Abs 1 AußStrG - Überweisung an den Außerstreitrichter nur betreffend ins nacheheliche Aufteilungsverfahren fallender Anspruchsteile

ZivilrechtNZ 2002/42NZ 2002, 114 - 115 Heft 4 v. 1.4.2002

§§ 81 ff EheG; § 235 Abs 1 AußStrG

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob eine dem Ehegatten während der Ehe geschenkt Liegenschaft, der nachehelichen Aufteilung unterliegt, und somit das Begehren auf eine Benützungsregelung an den Außerstreitrichter zu überweisen ist.

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