§ 35 EO; § 135 EO; § 22 WEG
Die Entscheidung befasst sich einem Zwangsversteigerungsverfahren über den Miteigentumsanteil eines ausgeschlossenen Wohnungseigentümers, wobei dieser seinen Anteil vor Verfahrensende verkaufte, und die Vormerkung des Eigentumsrechts des Erwerbers im Grundbuch eingetragen worden ist.