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§§ 47a, 62 AktG; § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG - Verweigerung der Zustimmung zur Übertragung von Namensaktien nur aus wichtigem Grund

ZivilrechtNZ 2002/155NZ 2002, 372 - 375 Heft 12 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Vorgangsweise des Firmenbuchgerichts bei der Prüfung der Berechtigung der Zustimmungsverweigerung der Gesellschaft zur Übertragung von Namensaktien.

OLG Wien 12.12.2001, 28 R 122/01v

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