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§ 20 Abs 1 und 4 Z 4 ErbStG - Kosten eines Nachlassstreites

SteuerrechtNZ 2001, 334 - 335 Heft 8 v. 1.8.2001

§ 20 Abs 1 und 4 Z 4 ErbStG

Die Entscheidung bestimmt, dass die Kosten für den über den Nachlass geführten Rechtsstreit, Anwaltskosten inkludiert, von der Bemessungsgrundlage der ErbSt abzuziehen sind.

VwGH 11.05.2000, 97/16/0214

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