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§ 15 Abs 1 und § 17 Abs 1 und 2 GebG - Urkundenprinzip - Entstehung einer Gebührenschuld

GebührenrechtNZ 2001, 335 - 336 Heft 8 v. 1.8.2001

§ 15 Abs 1 GebG; § 17 Abs 1 und 2 GebG

Die Entscheidung bestimmt, dass für das Entstehend der Gebührenschuld, die Bemessungsgrundlage für diese nicht in der Urkunde über das Rechtsgeschäft genannt werden muss.

VwGH 27.04.2000, 97/16/0304

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