§ 760 ABGB; § 826 ABGB; § 18 Abs 2 AußStrG
Die Entscheidung befasst sich mit den Möglichkeiten des Erbansprechers während des Verlassenschaftsverfahrens, wenn der Nachlass vom Gericht für heimfällig erklärt wurde.
§ 760 ABGB; § 826 ABGB; § 18 Abs 2 AußStrG
Die Entscheidung befasst sich mit den Möglichkeiten des Erbansprechers während des Verlassenschaftsverfahrens, wenn der Nachlass vom Gericht für heimfällig erklärt wurde.