§ 31 Abs 2 NO; RL für Werbung im Notariat
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage des standeswidrigen Verhaltens eines Notars bzgl. des Abhaltens der Amtstage in den Räumlichkeiten einer Bank, und mit einer Postwurfsendung von ihm, die eine Werbung für diese Bank enthält.