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§ 76 Abs 2 GmbHG; § 63 Abs 1, § 66 NO - Formmangel des Abtretungsvertrages durch einseitige Erfüllung nicht heilbar

ZivilrechtNZ 2001, 201 - 204 Heft 4 v. 1.4.2001

§ 76 Abs 2 GmbHG; § 63 Abs 1 NO; § 66 NO

Die Entscheidung bestimmt, dass bei Formmangel des Abtretungsvertrags, dieser durch einseitige Erfüllung nicht geheilt wird.

OGH 13.04.1999, 4 Ob 99/99h

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