§ 362 ABGB; § 523 ABGB; § 1488 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Passivlegitimation bei der Servitutenklage, wobei diese auf Unterlassung der Störung gerichtet ist, und gegen jeden Störer einzeln gerichtet werden kann, somit auch gegen einen Liegenschaftsmiteigentümer.