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§ 94 Abs 1 Z 1 GBG; § 485 ABGB - Keine abgesonderte Verfügung über verbundene Realrechte

ZivilrechtNZ 2001, 473 - 475 Heft 12 v. 1.12.2001

§ 94 Abs 1 Z 1 GBG; § 485 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der abgesonderten Verfügbarkeit über Miteigentumsanteile, die als Realrechte mit bestimmten Grundstücken verbunden sind.

OGH 26.09.2000, 5 Ob 214/00g

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