§§ 833 ff ABGB; § 1002 ABGB; § 1009 ABGB; § 1014 ABGB; § 1029 ABGB; § 1042 ABGB; §§ 1438 ff ABGB; § 13c WEG
Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtsposition des Verwalters schlichten Miteigentums als Kläger gegen den säumigen Eigentümer, und mit welchen Forderungen dieser gegebenenfalls aufrechnen kann.