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§ 9 Abs 1 AnfO - Frist nur durch Zustellung des Schriftsatzes gewahrt

ZivilrechtNZ 2001, 407 - 408 Heft 10 v. 1.10.2001

§ 9 Abs 1 AnfO

Die Entscheidung befasst sich mit der Notwendigkeit der Zustellung des Schriftsatzes innerhalb der Anfechtungsfrist für die rechtzeitige Mitteilung der Anfechtungsabsicht.

OGH 25.10.2000, 2 Ob 282/00k

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