Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Aufgabe des Liquidators die für die Löschung der GmbH notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung beizubringen, und mit der Unzulässigkeit neuer Sachanträge im Rechtsmittelverfahren.
OLG Wien 16.03.2000, 28 R 50/00d