§ 500 Abs 2 Z 1 ZPO; § 59 JN; § 156 EO; §§ 158ff EO; § 523 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Zeitpunkt, ab dem dem Ersteher einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren zur Eigentumsfreiheitsklage legitimiert ist, und mit der zwischenzeitlichen Aufgabe des einstweiligen Verwalters zur Abwehr von Eigentumseingriffshandlungen, wie der Benützung eines Zufahrtsweges.