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§ 1333 ABGB - Gesetzliche Vorzugszinsen nur Mindestpauschale

ZivilrechtNZ 2000, 209 - 210 Heft 7 v. 1.7.2000

§ 1333 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit einem zur Schadensbehebung entstandenen Zinsaufwand, der als Verzugsschaden vom Schädiger zu ersetzen ist.

OGH 27.01.1999, 3 Ob 225/98d

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