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§ 166 VersVG; § 531 ABGB - Lebensversicherung und Nachlass

ZivilrechtNZ 2000, 218 - 219 Heft 7 v. 1.7.2000

§ 166 VersVG; § 531 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit dem Schicksal der Versicherungssumme einer Lebensversicherung, wenn der Versicherungsnehmer und der Bezugsberechtigte gleichzeitig sterben.

OGH 10.11.1999, 7 Ob 254/99z

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