§ 472 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Erlöschen eines Servituts wegen völliger Zwecklosigkeit oder dauernder Unmöglichkeit der Dienstbarkeitsausübung.
OGH 04.02.1999, 4 Ob 340/98y
§ 472 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Erlöschen eines Servituts wegen völliger Zwecklosigkeit oder dauernder Unmöglichkeit der Dienstbarkeitsausübung.
OGH 04.02.1999, 4 Ob 340/98y