Mit der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) erfolgte nicht nur eine Weiterentwicklung des Anspruchsniveaus an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, auch die Normenarchitektur und -systematik des europäischen Bilanzrechts wurde einem grundlegenden Wandel unterzogen. Ein Aspekt, der von Anfang an umstritten war, betrifft die Delegation von Schlüsselkompetenzen an zumeist privatrechtlich verfasste Organisationen, sogenannte Standardsetzer.1 Diese gewannen damit auf EU-Ebene wie in den Mitgliedstaaten weiter an Bedeutung. Die Kritik am gegenwärtig (noch) geltenden Normenrahmen, die letztlich zur Omnibus-Initiative führte, rückte die Rolle der Standardsetzer erneut ins Zentrum der Diskussion. Im folgenden Beitrag soll diese herausgearbeitet und hinsichtlich möglicher Reformbedarfe analysiert werden.

