Anfang dieses Jahres wurde die Kärntner Bevölkerung zu einem geplanten landesgesetzlichen Verbot von neu zu errichtenden Windkraftanlagen befragt. Bereits vor Abhaltung der Volksbefragung gab es Kritik an der Fragestellung, die mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft wird. Im folgenden Beitrag sollen zunächst die rechtlichen Anforderungen, die an die Formulierung einer Volksbefragung gestellt werden, mit Blick auf die bisherige Judikatur des Verfassungsgerichtshofs näher beleuchtet werden. In einem zweiten Teil soll die konkrete Fragestellung vor dem Hintergrund der Erlassung eines landesgesetzlichen Verbots von Windkraftanlagen verfassungsrechtlich eingeordnet werden.

