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Prekäre Selbstständigkeit: Völker- und europarechtliche Garantien für faire Entlohnung und kollektive Vertretung

AufsatzNachhaltigkeitsrechtProf.in Dr.in Karin Lukas , Mag.a Franziska Pupeter**Dieser Beitrag basiert auf einem Forschungsprojekt, das gänzlich durch den Wissenschaftsfonds FWF finanziert wurde [I 5343-G]. Zum Zweck des freien Zugangs haben die Autorinnen für jedwede akzeptierte Manuskriptversi-on, die sich aus dieser Einreichung ergibt, eine „Creative Commons Attribution CC BY“-Lizenz vergeben.NR 2024, 368 Heft 4 v. 30.12.2024

Dieser Beitrag thematisiert die Rechte von armutsgefährdeten Solo-Selbstständigen, einer Personengruppe, die vom österreichischen Gesetzgeber bisher nicht erfasst wurde, durch die Analyse völker- und europarechtlichen Schutzbestimmungen, die faire Entlohnung und kollektive Vertretung für diese Personengruppe garantieren. Welche Rolle spielt das österreichische Arbeitsrecht bei der Umsetzung dieser Garantien? Es wird argumentiert, dass das Arbeitsrecht nur im begrenzten Ausmaß eine faire Entlohnung und die kollektive Vertretung von Solo-Selbstständigen sicherstellt. Mit Blick auf die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt bedarf es gesetzlicher Anpassungen, um die Einhaltung völker- und europarechtlicher Menschenrechtsbestimmungen zu garantieren.

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