Sektorspezifische Klimaschutzmaßnahmen werden nicht nur im Bereich Gebäude, sondern auch für den Verkehrssektor diskutiert. Dabei stehen insbesondere staatliche Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Debatte, sogar einzelne Bürger*innen werden aktiv. Der folgende Beitrag geht vor dem Hintergrund der deutschen Rechtslage der Frage nach, wie dies rechtlich eingeordnet werden kann.

