Folgend dem EuGH Urteil Braunbär II aus 2016 erhielten anerkannte Umweltorganisationen erstmals die Möglichkeit, artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen verwaltungsgerichtlich zu bekämpfen. In Folge begannen mehrere Bundesländer, betroffene Bescheidverfahren auf Verordnungsverfahren zu verlagern. Nun eröffnete jedoch der VwGH auch gegen diesen Weg neue Rechtsschutzoptionen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die österreichische Rechtslage.

