„Nachhaltig“ zu sein, ist „en vogue“ und erklärtes Leitprinzip staatlichen Handelns. Um beispielsweise die Klima-, Energie- und Umweltziele der Europäischen Union zu erreichen, ist das staatliche Engagement zunehmend in „nachhaltige Vorhaben“ und „nachhaltige Aktivitäten“ zu lenken. Eine umfassende und normativ verbindliche Definition, was unter dem Begriff der „Nachhaltigkeit“ zu verstehen ist, existiert jedoch nicht. Gleichsam ist unklar, wie sich Nachhaltigkeitsgesichtspunkte in die bestehenden Rechtsvorschriften einbetten (lassen) und inwiefern eine nachhaltigkeitsorientierte Transformation der Rechtsordnung erforderlich ist.