Umweltbezogene Werbung nimmt einen zunehmend wichtigeren Stellenwert ein. Während das Herausstreichen von Umweltvorteilen grundsätzlich unproblematisch ist, setzt das Recht dort Grenzen, wo diese Umweltvorteile nicht der Wahrheit entsprechen. Der europäische Gesetzgeber nimmt sich nunmehr in zwei Richtlinienentwürfen dem Phänomen des „Greenwashing“ an, um seinen Beitrag zur Transparenz zu leisten.