Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament arbeiten derzeit an einer Überarbeitung der RL 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Schwerpunkt ist eine Liste von Umweltstraftaten, die bei Vorsatz und teilweise auch bei grober Fahrlässigkeit durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen sind. Das Europäische Parlament hat dabei in seinem jüngsten Vorschlag vom 28. März 2023 wie auch schon zuvor die Kommission auf den Begriff des „Ökozid“ Bezug genommen; also die Idee, besonders schwerwiegende Handlungen völkerstrafrechtlich, konkret durch den Internationalen Strafgerichtshof, zu ahnden.