Die rechtswissenschaftliche Analyse der Energiewende steht vor der Herausforderung, sowohl technologische Neuerungen adäquat erfassen als auch die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen lösen zu müssen. Dabei gilt es die Interdependenz von Recht und Technik nicht nur zu beschreiben, sondern eine rechtswissenschaftliche Systematisierung struktureller Probleme zu betreiben. Die europarechtliche Durchdringung des aktuellen Energierechts eröffnet den Blick auf den Stufenbau der Rechtsordnung, in dem sich die zu klärenden Rechtsfragen finden. So erscheint etwa der Widerspruch zwischen verbindlichen Vorgaben der EU hinsichtlich eines in den Mitgliedstaaten zu erreichenden Anteils an Strom aus Quellen der Erneuerbaren Energien und (sub-)nationalen Rechtslagen, die dem Erreichen dieser Zielvorgaben im Wege stehen, dann besonders problematisch, wenn neben den europäischen Zielvorgaben auch die im Unionsrecht verankerten Rechte und Pflichten betrachtet werden. Der vorliegende Beitrag skizziert, wie eine verstärkte Berücksichtigung unionsrechtlicher Aspekte – insbesondere des „effet utile“ – den Spagat zwischen der empirischen Wende in den Rechtswissenschaften und klassischer Dogmatik meistern kann.