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Im Wasserbett mit Emissionsrechten: Deutschlands Beitrag zum Klimaschutz verpufft – die Stilllegung der Kohlekraftwerke bleibt wirkungslos

AufsatzNachhaltigkeitsrechtProf. Dr. Hanjo Allinger , Stefan Krottenthaler , Laura von SeefranzNR 2023, 290 Heft 3 v. 10.10.2023

Deutschland verpflichtete sich per Gesetz, bei Stilllegungen von Kohlekraftwerken alle freiwerdenden Emissionsrechte zu löschen, um so einen maximalen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Tatsächlich ist dies europarechtlich nicht für alle freiwerdenden Emissionsrechte zulässig, und nach einer Änderung an der Marktstabilitätsreserve durch „Fit for 55“ obendrein auch wirkungslos.

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