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Verfahrensbeschleunigung für Vorhaben der Energiewende durch die UVP-G-Novelle 2022

PraxisÖsterreichRA Mag. Harald StrahbergerNR 2023, 88 Heft 1 v. 23.3.2023

Eines der erklärten Ziele der UVP-G-Novelle 2022 ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien durch die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Vorhaben der Energiewende voranzutreiben. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die UVP-G-Novelle 2022 daher ein großes Bündel an Maßnahmen bereit, zB raumordnungsrechtliche Erleichterungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen, Abschaffen von sachverständigen Doppel- und Mehrfachprüfungen sowie die Einschränkung von Partei- und Verfahrensrechten.

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