Eines der erklärten Ziele der UVP-G-Novelle 2022 ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien durch die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Vorhaben der Energiewende voranzutreiben. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die UVP-G-Novelle 2022 daher ein großes Bündel an Maßnahmen bereit, zB raumordnungsrechtliche Erleichterungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen, Abschaffen von sachverständigen Doppel- und Mehrfachprüfungen sowie die Einschränkung von Partei- und Verfahrensrechten.