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Sanktionsmechanismus zur Einhaltung des Übereinkommens von Paris. Das EU-Neuseeland-Freihandelsabkommens im Lichte der Eindämmung des Klimawandels

AufsatzNachhaltigkeitsrechtAssociate Prof. Dr. iur. Dr. phil. Adolf PeterNR 2023, 50 Heft 1 v. 23.3.2023

Am 30. Juni 2022 haben die EU und Neuseeland die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen)11Free Trade Agreement between the European Union and New Zealand, https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-regions/new-zealand/eu-new-zealand-agreement/text-agreement_en (8. 2. 2023). abgeschlossen, das EU-Neuseeland-Free Trade Agreement (FTA). Dieses enthält umfangreiche nachhaltigkeitsbezogene Verpflichtungen. Der vorliegende Beitrag legt den Fokus auf die Durchsetzung des Übereinkommens von Paris22Übereinkommen von Paris vom 12. 12. 2015, ABl L 2016/282, 4. Die EU hat das Übereinkommen von Paris am 22. 4. 2016 unterzeichnet und am 5. 10. 2016 ratifiziert. auf Basis des EU-Neuseeland-FTA. Darüber hinaus zeigt der Beitrag das Zusammenspiel mit der geplanten Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (CSDD-RL)33Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 , COM(2022) 71 final. im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels. Abgerundet wird der Beitrag mit einem kurzen Vergleich (bezüglich der Umsetzung des Pariser Übereinkommens) zum noch nicht ratifizierten Umfassenden Investitionsabkommen der EU mit China.

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