Bei der Gestaltung staatlicher Klimaschutzmaßnahmen stellen sich zahlreiche rechtliche Grundfragen. Dazu zählt insbesondere jene nach der Reichweite des – durch unions- und verfassungsrechtliche Vorgaben begrenzten – rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers. Zentrales Korrektiv staatlichen Handelns ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Sachlichkeitsgebot, was sich im Falle eingriffsintensiver Klimaschutzmaßnahmen instruktiv zeigt.