Komplexe grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten sind Konsequenz einer integrierten Wirtschaftsordnung und gleichzeitig ihre Voraussetzung. Allerdings werden diese aufgrund von ESG-Bedenken in jüngster Zeit zunehmend kritisch betrachtet. Das Rechtssystem reagiert mit verschiedenen Hebeln, wobei dieser Beitrag die den Endabnehmer*innen zustehenden Möglichkeiten des Zivilrechts analysiert. Die Untersuchung ergibt, dass Gewährleitungsansprüche bei ESG-Mängeln in der Wertschöpfungskette grundsätzlich geltend gemacht werden können und unterstreicht somit die Rolle des Privatrechts in der Sicherstellung von Nachhaltigkeit.