Seit der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie sind in Österreich Umweltinspektionen von IPPC-Anlagen durchzuführen. Bislang ist diese Umweltinspektion als eine Art Ortsaugenschein der Anlagenbehörde bekannt, in deren Rahmen die Einhaltung von Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden, aus Emissionsdaten und -dokumentation und Ähnliches überprüft werden. Bei näherer Betrachtung liegt die Umweltinspektion aber ein wenig quer zum klassischen Anlagenrecht, weil sie unionsrechtlich geprägt nur einen Teil des anlagenrechtlichen Konsenses erfasst, eigentlich keine klassische aufsichtsbehördliche Amtshandlung im Rahmen des AVG darstellt und überhaupt mit einer besonderen Öffentlichkeitsbeteiligung einhergeht. Der vorliegende Beitrag versucht, einen Überblick über die Rahmenbedingungen und die praktischen Erfahrungen der ersten paar Jahre Umweltinspektion in Österreich zu geben.