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EuGH: Art 194 Abs 1 AEUV verpflichtet Unionsorgane und Mitgliedstaaten zur Prüfung negativer Auswirkungen von Maßnahmen der Energiepolitik

JudikaturEuGHUniv.-Ass. Mag. Mirella Maria JohlerNR 2021, 468 Heft 4 v. 30.12.2021

Deskriptoren: Nachhaltigkeitsrecht; Energierecht; OPAL; Nord Stream 1; Erdgas; Bundesnetzagentur; Kommission; Ausnahmegenehmigung; Maßnahmen der Energiepolitik; Grundsatz der Solidarität; Energiesolidarität; Prüfpflicht; Interessenabwägung.

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