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„Sperre“ bei Vergabeverfahren

Aktuell und WissenswertNBL 2020/N31NBL 2020, 53 Heft 8 v. 31.7.2020

Einer der Grundsätze des Vergaberechts ist, dass eine Vergabe nur an geeignete Bieter erfolgen darf. Dementsprechend ist ein Auftraggeber verpflichtet, vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob es sich um ein befugtes, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen handelt.

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