Grundsätzlich sind Verträge zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer und Generalunternehmer und Subunternehmer zu trennen. Werden aber, wie in der Praxis durchaus üblich und auch in diesem Fall, Vertragsbestimmungen des Vertrages zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer auf den Vertrag zwischen General- und Subunternehmer überbunden, so kann der Generalunternehmervertrag auch Auswirkungen auf den Subunternehmervertrag haben.

