In einer jüngsten Entscheidung zeigte der Oberste Gerichtshof (OGH) einmal mehr die Grenzen auf, welche zu einer Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund unleidlichen Verhaltens gemäß § 30 Abs 2 Z 3 Mietrechtsgesetz (MRG) führen können.
In einer jüngsten Entscheidung zeigte der Oberste Gerichtshof (OGH) einmal mehr die Grenzen auf, welche zu einer Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund unleidlichen Verhaltens gemäß § 30 Abs 2 Z 3 Mietrechtsgesetz (MRG) führen können.
