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Antragslegitimation im Nachprüfungsverfahren ist unabhängig von Anzahl der Bieter, die am Vergabeverfahren beteiligt sind

Aktuell und WissenswertNBL 2020/N7NBL 2020, 11 Heft 2 v. 1.2.2020

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte nunmehr klar, dass ein unzweifelhaft auszuscheidender Bieter weiterhin im Nachprüfungsverfahren antragslegitimiert ist (EuGH 05.04.2016, C-689/13).

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