Privatautonomie stellt einen wichtigen Grundsatz im Vertragsrecht dar. Sie ist die Möglichkeit jedes privaten Rechtssubjektes, rechtsgeschäftlich unabhängig und nach freien Willen tätig zu werden und seine rechtlichen Beziehungen frei gestalten zu können. In einer kürzlichen Entscheidung befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) damit, wann dieser Grundsatz durchbrochen wird.

