OGH, 16.09.2020, 6 Ob 157/20m
Entscheidungsgründe:
Die Beklagten waren jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ *****, Katastralgemeinde *****, mit der Adresse *****, auf der ein Einfamilienhaus errichtet ist. Sie wollten die Liegenschaft verkaufen und wendeten sich deshalb im Jahr 2016 zum Zwecke der Vermittlung des Verkaufs an die klagende Immobilienmaklerin.

