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OGH: Haftung aus Maklervertrag nach Widerruf durch nur einen Miteigentümer

RechtsprechungNBL 2020/N48NBL 2020, 78 Heft 12 v. 1.12.2020

OGH, 16.09.2020, 6 Ob 157/20m

Entscheidungsgründe:

Die Beklagten waren jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ *****, Katastralgemeinde *****, mit der Adresse *****, auf der ein Einfamilienhaus errichtet ist. Sie wollten die Liegenschaft verkaufen und wendeten sich deshalb im Jahr 2016 zum Zwecke der Vermittlung des Verkaufs an die klagende Immobilienmaklerin.

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